AGB
1. Geltungsbereich und Gültigkeit
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Verträge, welche zwischen Blaser Einbruchschutz GmbH und ihren Kunden abgeschlossen werden. Allfällige im individuellen Vertrag getroffenen abweichende Regelungen gehen den vorliegenden AGB vor. Solche abweichende Regelungen bedürfen immer der Schriftform. Kunden, die eine Dienstleistung der Blaser Einbruchschutz GmbH in Anspruch nehmen, anerkennen die AGB per Vertragsabschluss.
1.2. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Versanddatum der Änderungsmitteilung kein Widerspruch, so gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1. Die Annahme der Offerte durch den Kunden hat schriftlich per Post oder per E-Mail durch Übermittlung des rechtsgültig unterzeichneten Vertrags innerhalb der in der Offerte aufgeführten Gültigkeitsdauer zu erfolgen. Ohne Angaben zur Gültigkeitsdauer ist die Offerte 30 Tage ab Ausstelldatum gültig.
3. Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen
3.1. Die mit der Blaser Einbruchschutz GmbH abgeschlossenen Verträge treten mit dieser Unterzeichnung in Kraft. Die Laufzeit richtet sich nach den Angaben im Vertrag.
3.2. Wird ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen und enthält der Vertrag keine Angaben zur Mindestlaufzeit oder Kündigung, so gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr.
3.3. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage auf Ende des nächsten Monats.
3.4. Erfolgt keine Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit eines Vertrags, verlängert sich dieser jeweils für eine weitere Mindestlaufzeit, bis eine fristgerechte Kündigung erfolgt.
3.5. Die Blaser Einbruchschutz GmbH hat das Recht, nach Prüfung der Vertragsangaben des Kunden innert 30 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags, von diesem ohne Angabe von Gründen entschädigungslos zurückzutreten
4. Zahlungsbedingungen und Preise
4.1. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine Teil-Rechnung (50%), welche umgehend zu bezahlen ist. Mit der Bearbeitung des Auftrages wird erst gestartet, wenn der Zahlungseingang erfolgt ist. Nach Beendigung des Auftrages stellt die Blaser Einbruchschutz GmbH die anderen 50% in Rechnung. Diese ist innert 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
4.2. Zusatzaufwände wie Strategiebesprechungen aller Art, welche ausserhalb der vereinbarten Dienstleistung erbracht werden, werden zum üblichen Stundenansatz in Rechnung gestellt. Die Reisezeit wird zu 50% des Stundensatzes pro Teilnehmer berechnet. Übrige Spesen werden gegen Nachweis in Rechnung gestellt.
4.3. Alle Preise der Blaser Einbruchschutz GmbH sind in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer deklariert.
4.4. Befindet sich ein Kunde im Zahlungsverzug, so wird ihm vorab eine Zahlungserinnerung und bei erneuter Nichtbezahlung, eine Mahnung gesendet. Die Blaser Einbruchschutz GmbH behält sich das Recht vor, gegen den Kunden bei erfolgloser Mahnung rechtliche Schritte einzuleiten.
4.5. Die Blaser Einbruchschutz GmbH ist jederzeit berechtigt, bei einem Zahlungsverzug und nach Ablauf einer Mahnfrist von 5 Tagen anstehende Arbeiten per sofort einzustellen. Die Blaser Einbruchschutz GmbH kann eine Wiederaufnahme der Arbeiten von einer der Leistung entsprechenden Akontozahlung des Kunden abhängig machen.
4.6. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die beim Vertragsabschluss angegebenen Preise sind für beide Parteien verbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
4.7. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Kosten, welche für Leistungen Dritter anfallen («Drittkosten»), wie z.B. Werbeaufwände bei unterstützten Drittanbietern (Cyon, Google Ads etc), jeweils umgehend zu bezahlen, und hält Blaser Einbruchschutz GmbH vollumfänglich schadlos für alle Schäden, der ihr durch Nichtbezahlung von Drittkosten entsteht. Blaser Einbruchschutz GmbH behält sich vor, Rechnungen für Drittkosten direkt dem Kunden zur Begleichung weiterzuleiten.
5. Haftung / Gewährleistung
5.1. Für unsachgemässe oder rechtswidrige Nutzung der Dienstleistungen kann der Kunde für alle dadurch entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.
5.2. Für Verletzung des Datenschutzes, zu verantwortende Datenverluste oder für Unterbrüche oder Fehler auf Servern oder Software, die durch den Kunden oder durch Dritte entstanden sind, kann die Blaser Einbruchschutz GmbH nicht belangt werden und lehntimmer jede Haftung ab. Zudem lehnt die Blaser Einbruchschutz GmbH jegliche Haftung ab für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch Dritter entstanden sind, wie zum Beispiel durch Cyberattacken, schädliche Codes, Hackerangriffe oder Computerviren usw.
5.3. Für Suchmaschinenoptimierung gilt, dass die Blaser Einbruchschutz GmbH die Rahmenbedingungen für gute Platzierungen bei Suchmaschinen schafft, aber keine Garantien für Mehrumsätze leistet. Für die Positionierungen bei Suchmaschinen sind schlussendlich die Suchmaschinenbetreiber selbst verantwortlich. Die Blaser Einbruchschutz GmbH lehnt deshalb jede Haftung für allfällige Positionierungsverluste ab.
5.4. Der Kunde hat die Vertragsmässigkeit der erbrachten Dienstleistungen laufend zu prüfen. Beanstandungen haben umgehend zu erfolgen. Versteckte Mängel sind umgehend mitzuteilen. Die Blaser Einbruchschutz GmbH verpflichtet sich, rechtzeitig mitgeteilte Mängel zu
beheben.
5.5. Die Haftung von der Blaser Einbruchschutz GmbH für Schäden jeglicher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
5.6. Soweit die Blaser Einbruchschutz GmbH im Rahmen der Auftragserfüllung Softwaretools Dritter verwendet oder soweit die von Blaser Einbruchschutz GmbH für den Kunden entwickelte Software über Schnittstellen auf solche Softwaretools Dritter zurückgreift, ist jede Haftung von Blaser Einbruchschutz GmbH für allfällige Mängel oder die vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Softwaretools bzw. Schnittstellen Dritter ausgeschlossen.
5.7. Sofern der Kunde selbst Implementierungen von Softwaretools etc. in seiner eigenen Umgebung vornimmt, hat er sich an die Vorgaben und Anweisungen von Blaser Einbruchschutz GmbH zu halten. Für eine unsachgemässe Implementierung stehen ihm keine Haftungsansprüche zu. Zudem hat er Blaser Einbruchschutz GmbH von allfälligen Schadenersatzansprüchen Dritter aus der unsachgemässen Implementierung schadlos zu
halten.
6. Abnahme
Die von Blaser Einbruchschutz GmbH erstellten Werbemittel werden dem Kunden auf Verlangen vorgängig zur Prüfung zugestellt. Spätestens mit der Online-Stellung der Werbemittel gelten diese als abgenommen.
7. Geheimhaltung / Datenschutz
7.1. Blaser Einbruchschutz GmbH verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Kunden erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.
7.2. Mit der Beendigung des Vertrages sind beide Parteien verpflichtet, alle von der jeweils anderen Partei erhaltenen vertraulichen Informationen sowie die für die Dauer der Vertragsbeziehung zur Verfügung gestellten Werkzeuge, Hilfsmittel und Tools an die jeweils andere Partei zurückzugeben bzw. vollumfänglich zu löschen.
7.3. Die Parteien verpflichten sich, das jeweils aktuelle Datenschutzrecht einzuhalten, insbesondere das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und soweit anwendbar die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.
8. Nutzungs- und Urheberrecht
8.1. Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an den von Blaser Einbruchschutz GmbH für den Kunden geschaffenen Werken (namentlich Texte, Grafiken, Entwicklungslösungen, Applikationen usw.) stehen Blaser Einbruchschutz GmbH zu. Mit der vollständigen Bezahlung des Honorars steht dem Kunden jedoch ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich definierten Verwendungszweck zu.
8.2. Blaser Einbruchschutz GmbH garantiert bezüglich der von ihr gelieferten Inhalte und Leistungen, dass sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und die Leistungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
8.3. Der Kunde verpflichtet sich, die von Blaser Einbruchschutz GmbH erstellten und dem Kunden zum vertragsgemässen Gebrauch überlassenen Werke in keiner Weise zu verändern, zurück zu entwickeln, zu kopieren, zu vervielfältigen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen.
8.4. An den vom Kunden gelieferten Inhalten (Texte, Grafiken, Fotos, Daten usw.) wird Blaser Einbruchschutz GmbH ein Nutzungs- und Bearbeitungsrecht für den im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses definierten Verwendungszweck erteilt.
8.5. Der Kunde garantiert, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und die Inhalte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Kunde hält die Blaser Einbruchschutz GmbH gegenüber von Dritten an diesen Inhalten geltend gemachten Rechten schadlos, einschliesslich der Kosten der gebotenen Rechtswahrung (unabhängig davon, ob die Geltendmachung von Rechte durch den Dritten zu Recht oder zu Unrecht erfolgt).
8.6. Soweit sich die Website im Eigentum des Kunden befindet, nimmt dieser zur Kenntnis, dass die Blaser Einbruchschutz GmbH ihren Support der entsprechenden Weblösung mit der Beendigung des Vertrags einstellt und keine Gewährleistung für das weitere Funktionieren der Website übernehmen kann.
9. Werbung / PR
9.1. Blaser Einbruchschutz GmbH ist berechtigt, für eigene Werbezwecke über die Zusammenarbeit mit den Kunden zu berichten (Hinweis auf Referenzlisten, auf der Website, anlässlich von Kundenpräsentationen und im Rahmen von Pressemitteilungen).
10. Vertragsänderungen
10.1. Änderungen des Vertrags zwischen der Blaser Einbruchschutz GmbH und dem Kunden haben schriftlich, per Post oder per E-Mail zu erfolgen. Bei wesentlichen Änderungen des bestehenden Vertrags (namentlich Änderungen des Preises, der Zahlungsmodalitäten, des
Leistungsumfangs, der Termine oder der Haftung der Parteien) ist ein neues Vertragsdokument auszustellen, welches das bisherige ersetzt.
11. Salvatorische Klausel
11.1. Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB oder des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmungen werden durch eine Neuregelung ersetzt, die wirtschaftlich und rechtlich der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
12. Gerichtsstand
12.1. Für alle Rechtsbeziehungen ist das Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Baar, Kanton Zug.
Blaser Einbruchschutz GmbH – Aktuelle Version der AGB, Gültigkeit ab Januar 2023